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 Beschreibung 
Ermittlung der Warmwasserkosten
Beschreibung:
Zur Ermittlung Ihres Brennstoffbedarfs für die Warmwasseraufbereitung klicken Sie auf



und wählen die für Sie passende Zähler-Konstellation aus:

Wohnungs-Warmwasserzähler ohne Boilerzähler *)
Wohnungs-Warmwasserzähler mit Boilerzähler
Wärmemengenzähler nur für Warmwasser
ohne Heizungswärmemengenzähler
Wärmemengenzähler nur für Warmwasser
und ein Gesamt-Wärmemengenzähler für Heizung und Warmwasser
Wärmemengenzähler nur für Warmwasser
und ein Gesamt-Wärmemengenzähler für Heizung
Wärmemengenzähler nur für Warmwasser
und Wohnungs-Wärmemengenzähler für Heizung **)
Andere Wärmemengenzähler
Ein Boilerzähler
und ein Gesamt-Wärmemengenzähler für Heizung und Warmwasser
Andere Wärmemengenzähler
Ein Boilerzähler
und ein Gesamt-Wärmemengenzähler für Heizung
Andere Wärmemengenzähler (bei Wärmepumpe)
Ein Boilerzähler
und Wohnungs-Wärmemengenzähler für Heizung **)
Andere Wärmemengenzähler
Wohnungs-Warmwasserzähler
und ein Gesamt-Wärmemengenzähler für Heizung und Warmwasser
Andere Wärmemengenzähler
Wohnungs-Warmwasserzähler
und ein Gesamt-Wärmemengenzähler für Heizung
Andere Wärmemengenzähler (bei Wärmepumpe)
Wohnungs-Warmwasserzähler
und Wohnungs-Wärmemengenzähler für Heizung **)
Andere Wärmemengenzähler
Wohnungs-Wärmemengenzähler für Heizung **)
und ein Gesamt-Wärmemengenzähler für Heizung und Warmwasser
Keine Zähler, Abrechnungsbeginn ab 01.01.2009
Keine Zähler, Abrechnungsbeginn vor 01.01.2009

*) Bei Liegenschaften mit Nutzergruppen werden statt der Wohnungs-Warmwasserzähler die Nutzergruppen-Warmwasserzähler herangezogen.

**) Bei Liegenschaften mit Nutzergruppen werden statt der Wohnungs-Wärmemengenzähler die Nutzergruppen-Wärmemengenzähler herangezogen.

Sollten Sie mit Ausnahme von einer Wohneinheit Warmwasserzähler in den Wohneinheiten installiert haben und zusätzlich einen Gesamt-Warmwasserzähler in der Liegenschaft, so können Sie diese Konstellation folgendermaßen eingeben:



Beachten Sie bitte, dass eine solche Differenzrechnung gemäß Heizkostenverordnung nicht zulässig ist. In der Praxis führt eine Differenzrechnung jedoch selten zu Problemen, wenn der Vermieter keinen eigenen Zähler hat und der gesamte Differenzverbrauch somit zu Lasten des Vermieters geht.