Zur Ermittlung Ihres Brennstoffbedarfs für die Warmwasseraufbereitung klicken Sie auf
und wählen die für Sie passende Zähler-Konstellation aus:
*) Bei Liegenschaften mit Nutzergruppen werden statt der Wohnungs-Warmwasserzähler die Nutzergruppen-Warmwasserzähler herangezogen.
**) Bei Liegenschaften mit Nutzergruppen werden statt der Wohnungs-Wärmemengenzähler die Nutzergruppen-Wärmemengenzähler herangezogen.
Sollten Sie mit Ausnahme von einer Wohneinheit Warmwasserzähler in den Wohneinheiten installiert haben und zusätzlich einen Gesamt-Warmwasserzähler in der Liegenschaft, so können Sie diese Konstellation folgendermaßen eingeben:
Beachten Sie bitte, dass eine solche Differenzrechnung gemäß Heizkostenverordnung nicht zulässig ist. In der Praxis führt eine Differenzrechnung jedoch selten zu Problemen, wenn der Vermieter keinen eigenen Zähler hat und der gesamte Differenzverbrauch somit zu Lasten des Vermieters geht. |