Keine Zähler, Abrechnungsbeginn vor 01.01.2009
Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie noch einen Zeitraum vor 2009 abrechnen möchten und wenn Sie keinen Wärmemengenzähler für Warmwasser und auch keine Zähler zur Messung des Warmwasserverbrauchs installiert haben. Sie sollten diese Einstellung nur hilfsweise verwenden. Sie ist mit der Novelle der Heizkostenverordnung im Jahr 2009 durch eine andere Regelung im Pauschalfall ersetzt worden.
Sollten Sie in Ausnahmefällen die Kosten für die Warmwasseraufbereitung bereits kennen, können Sie hier den Prozentsatz so einstellen, dass genau diese Kosten in der Abrechnung verwendet werden.
Einzustellen ist:
Prozent | Stellen Sie hier den Prozentsatz ein, den Sie als Kostenanteil für die Warmwasseraufbereitung an den einheitlich entstandenen Kosten wünschen. In der Heizkostenverordnung vor 2009 waren 18% vorgeschrieben. |
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