Hier bestimmen Sie den Abrechnungsmaßstab der Kosten für Heizung und Warmwasser.
Grundsätzlich werden folgende Fälle unterschieden:
- Aufteilung nach Verbrauch
- Aufteilung nach Personen
- Aufteilung nach Fläche
 | Hinweis: | Bitte beachten Sie, dass die ausschließliche Aufteilung der Kosten nach Personen und Fläche nicht der Heizkostenverordnung entspricht. Wenn Sie dennoch Gründe haben, diese Aufteilung zu wählen, sollten Sie dies im Vorfeld mit Ihren Mietern klären. Die Heizkostenverordnung sieht für Heizung und Warmwasser einen flächenbezogenen Grundkostenanteil in Verbindung mit einem verbrauchsabhängigen Anteil vor. Das Verhältnis zwischen Grund- und Verbrauchskostenanteil beträgt in der Regel 30% zu 70%. |
Nach dem Anklicken von  wechseln Sie automatisch in das nächste Formular zur Auswahl der Wohnungen. |